Ethikrichtlinien

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Schulenübergreifende Ethikrichtlinien für den Bereich Yoga und Gesundheitsförderung

 

Die meisten Anbieter verfügen bereits über sorgfältig ausgearbeitete Ethik-, Ausbildungs- und Qualitätsrichtlinien. Der Dachverband hat auf dieser Basis methodenübergreifende Qualitäts- und Ethikkriterien erarbeitet.

Mit diesen Richtlinien soll zum einen im gesellschaftlichen Maßstab verdeutlicht werden, dass Qualitätssicherung im hohen Maße einen festen Bestandteil gesundheitsfördernder Leistungen darstellt. Yogainteressierte erhalten damit zum anderen eine übergreifende Orientierungshilfe bei der Auswahl der jeweils für sie in Frage kommenden Angebote.

 

  1. Ziel der Ethikrichtlinien

 

Die Ethikrichtlinien des DYV dienen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Menschen, die am Angebot der am DYV beteiligten Organisationen interessiert sind. In den Ethikrichtlinien wird das Berufsverständnis eines Yogalehrers beschrieben und das berufsethische Verhalten festgelegt. Die ethischen Richtlinien sind Grundlage für die Beziehungen zwischen

  • YogaschülerInnen und Yogalehrenden
  • Yogalehrenden untereinander
  • Yogalehrenden und der Öffentlichkeit

 

  1. Inhalte

 

Rechtliche Grundlage

Die Mitglieder der am DYV beteiligten Organisationen verpflichten sich, jederzeit folgende Informationen auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen:

  1. Die genaue Bezeichnung der beruflichen Qualifikation und Anschrift der Anbietenden.
  2. Die Beschreibung der angewandten Methode oder Arbeitsweise sowie Hinweise auf deren Grundlagen.
  1. Die Dauer und gegebenenfalls Anzahl der Veranstaltungen.
  2. Den Charakter der Veranstaltung (Einzel- oder Gruppenveranstaltung, Ziele der Veranstaltung).
  3. Den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung.
  4. Möglicherweise zu erwerbendes Begleitmaterial und die Höhe der dadurch entstehenden Kosten.

 

Verhältnis Lehrende – Teilnehmende

Die Mitglieder am DYV beteiligten Organisationen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren TeilnehmerInnen bewusst und verpflichten sich

  1. die Würde, Entscheidungsfreiheit, Eigenverantwortung und Persönlichkeit der TeilnehmerInnen zu achten und zu respektieren;
  2. zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ethnischen Ursprungs oder nationaler Zugehörigkeit;
  1. alle Techniken zu unterlassen, die auf eine manipulative Beeinflussung des Willens anderer abzielen;
  1. auf jede Art von materieller, psychischer oder sozialer Ausnutzung zu verzichten;
  2. das Wissen über die TeilnehmerInnen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
  3. zur Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen oder religiösen Überzeugungen.

 

Tätigkeits- und Selbstverständnis

Die Mitglieder des DYV sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Berufsstand bzw. ihrer Arbeitsmethode bewusst und verpflichten sich,

  1. sich fortzubilden und für ihre Weiterentwicklung zu sorgen;
  2. nur solche Strategien und Methoden anzuwenden und anzubieten, in denen sie Kompetenzen und berufliche Qualifikationen erworben haben;
  1. andere Schulen, Traditionen und Arbeitsansätze zu achten sowie ihren Kollegen mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen;
  2. die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheit der Teilnehmenden zu fördern und zu erhalten;
  3. zur Ausrichtung auf Gewaltfreiheit.

 

Die Mitglieder der am DYV beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen grenzen sich von allen totalitären, autoritären und solchen Tendenzen ab, die die Entfaltungsfreiheit oder die

Würde des Menschen bedrohen oder verletzen. Sie teilen eine ganzheitliche Sichtweise.

 

Die Mitglieder der am DYV beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen berufen sich auf die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom November 1986.